Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken !

Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken !

Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.

Das Umweltschutzreferat weist deshalb darauf hin, dass die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder nicht mehr den aktuellen Regelungen entsprechen. Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, sollten diese Schilder entfernt werden.

Bundesland Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO
Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot
Baden-Würtemberg GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot
Bayern GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot
Berlin GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot

- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen
Brandenburg BbGSTV vom 12.10.94:

- § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder)
Bremen BremGaVO vom 12.10.94:

- § 23: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen
Hamburg GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot
Hessen GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot
Mecklemburg-Vorpommern GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot
Niedersachsen GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot
Nordrhein-Westfalen GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Rheinland-Pfalz GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Saarland GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot

- § 24: Abstellverbot bei Kfz.-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, daß austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann

- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen
Sachsen SächsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot
Sachsen-Anhalt GarAnordnung: kein Abstellverbot
Schleswig-Holstein GaVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot
Thüringen ThürGaVO vom 23.03.95: kein Abstellverbot